Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2001 - C-17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,361
EuGH, 29.11.2001 - C-17/00 (https://dejure.org/2001,361)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2001 - C-17/00 (https://dejure.org/2001,361)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2001 - C-17/00 (https://dejure.org/2001,361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsverfahren - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Freier Dienstleistungsverkehr - Kommunale Abgabe auf Parabolantennen - Hemmnis für den Empfang über Satellit ausgestrahlter Fernsehprogramme

  • Europäischer Gerichtshof

    De Coster

  • EU-Kommission PDF

    De Coster

    Artikel 234 EG
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Collège juridictionnel de la Région de Bruxelles-Capitale - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    De Coster

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Artikel 49 EG-Vertrag, Artikel 50, 55 EG bzgl. kommunaler Abgaben auf Parabolantennen

  • Judicialis

    EGV Art. 59; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 60; ; EGV Art. 50; ; EGV Art. 66; ; EGV Art. 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG - Begriff - Collège juridictionnel de la Région de Bruxelles-Capitale - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST GEGEN DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Abgaben auf Parabolantennen verstoßen gegen EU-Recht

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    De Coster

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Abgabe auf Parabolantennen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Gemeindesteuer auf Sat-Anlagen in Belgien

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Abgabe auf Parabolantennen ist rechtswidrig // TV-Übertragungen gehören zum freien Dienstleistungsverkehr

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Collège juridictionnel de la Région de Bruxelles-Capitale - Auslegung der Artikel 59 bis 66 EG-Vertrag (jetzt nach Änderung Artikel 49 bis 55 EG) in Anbetracht einer regionalen Regelung, die eine jährliche Abgabe auf Parabolantennen vorsieht - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 354 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Zur Beantwortung der so umformulierten Frage ist darauf hinzuweisen, dass zwar der Bereich der direkten Steuern als solcher beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, die Mitgliedstaaten die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (u. a. Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-118/96, Safir, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 21).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass jede nationale Regelung gegen Artikel 59 des Vertrages verstößt, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 17, und Safir, Randnr. 23, vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 33, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-157/99, Smits und Peerbooms, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    So hat der Gerichtshof im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs anerkannt, dass eine nationale abgabenrechtliche Maßnahme, die die Ausübung dieser Freiheit behindert, eine verbotene Maßnahme darstellen kann (u. a. Urteile vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-49/89, Corsica Ferries France, Slg. 1989, 4441, Randnr. 9, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnrn.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass jede nationale Regelung gegen Artikel 59 des Vertrages verstößt, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 17, und Safir, Randnr. 23, vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 33, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-157/99, Smits und Peerbooms, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).

  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob eine vorlegende Einrichtung ein Gericht im Sinne des Artikels 234 EG ist, auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, und vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-1577, Randnr. 33).

    In Bezug auf das kontradiktorische Verfahren ist zunächst darauf hinzuweisen, dass dieses kein absolutes Kriterium darstellt (Urteile Dorsch Consult, Randnr. 31, und Gabalfrisa u. a., Randnr. 37).

  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass jede nationale Regelung gegen Artikel 59 des Vertrages verstößt, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 17, und Safir, Randnr. 23, vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 33, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-157/99, Smits und Peerbooms, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass jede nationale Regelung gegen Artikel 59 des Vertrages verstößt, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 17, und Safir, Randnr. 23, vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 33, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-157/99, Smits und Peerbooms, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Da die Einhaltung der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr bei der Tätigkeit der öffentlichen Stellen zwingend ist (Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17) ist es in diesem Zusammenhang unerheblich, dass die abgabenrechtliche Maßnahme, wie im vorliegenden Fall, von einer Gebietskörperschaft und nicht vom Staat selbst ausgeht.
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Im Übrigen fällt nach ständiger Rechtsprechung die Ausstrahlung von Fernsehsendungen ebenso wie deren Übertragung unter die Bestimmungen des Vertrages über Dienstleistungen (u. a. Urteile vom 30. April 1974 in der Rechtssache155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 6, vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79, Debauve u. a., Slg. 1980, 833, Randnr. 8, vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnrn.
  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Ferner verlangt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes Artikel 59 des Vertrages nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Im Übrigen fällt nach ständiger Rechtsprechung die Ausstrahlung von Fernsehsendungen ebenso wie deren Übertragung unter die Bestimmungen des Vertrages über Dienstleistungen (u. a. Urteile vom 30. April 1974 in der Rechtssache155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 6, vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79, Debauve u. a., Slg. 1980, 833, Randnr. 8, vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnrn.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
    Ferner verlangt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes Artikel 59 des Vertrages nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    TV10 / Commissariaat voor de Media

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 13.12.1989 - C-49/89

    Corsica Ferries France / Direction générale des douanes

  • EuGH, 16.12.1992 - C-211/91

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 30.04.1998 - C-37/96

    Sodiprem u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von

    42 Diese Partei bezieht sich u. a. auf das Urteil vom 29. November 2001, De Coster (C-17/00, EU:C:2001:651, Rn. 23).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Dementsprechend verlangt Art. 49 EG nur dann die Aufhebung von Beschränkungen, die unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten, wenn diese Beschränkungen geeignet sind, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (EuGH, Urt. v. 29.11.2001 - C-17/00, Slg. 2001, I-9445 = EWS 2002, 83 Tz. 29 - De Coster, m.w.N.).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 29, sowie vom 8. September 2005 in den Rechtssachen C-544/03 und C-545/03, Mobistar und Belgacom Mobile, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 29).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Artikel 49 EG der Anwendung jeder nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. oben genannte Urteile De Coster, Randnr. 30 und zitierte Rechtsprechung, und Mobistar und Belgacom Mobile, Randnr. 30).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6144
Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00 (https://dejure.org/2001,6144)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.06.2001 - C-17/00 (https://dejure.org/2001,6144)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - C-17/00 (https://dejure.org/2001,6144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    De Coster

  • EU-Kommission PDF

    François De Coster gegen Collège des bourgmestre et échevins de Watermael-Boitsfort.

    Vorabentscheidungsverfahren - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts - Freier Dienstleistungsverkehr - Kommunale Abgabe auf Parabolantennen - Hemmnis für den Empfang über Satellit ausgestrahlter Fernsehprogramme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (88)

  • EuGH, 12.11.1974 - 32/74

    Haaga GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
    67: - J. C. Moitinho de Almeida, "La notion de juridiction d'un État membre (Article 177 du traité CE)", in Mélanges en hommage à Fernand Schockweiler , 1999, S. 463 bis 478.68: - Zuvor hatte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. November 1974 in der Rechtssache 32/74 (Haaga, Slg. 1974, 1201) ohne Prüfung der Zulässigkeit eine Vorlagefrage in einem ähnlichen Verfahren angenommen.

    72: - Die Wahrung der praktischen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts könnte der Auslegungsschlüssel für die Vereinbarkeit der beiden Urteile miteinander sein: Im Urteil Job Centre konnte im Unterschied zum Urteil Haaga die Entscheidung des Gerichts mit einem Rechtsbehelf angefochten werden.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
    Paradoxerweise hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1985, I-4165) dem italienischen Consiglio nazionale forense die Gerichtseigenschaft ungeprüft zugebilligt.

    163: - Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-9/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32) und vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37).

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
    Weiter hinzuzufügen sind das Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95 (Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739), in dem der Gerichtshof die Vorlagefragen des Labour Court Dublin für zulässig erklärt hat, und das Urteil vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-7/97 (Bronner, Slg. 1998, I-7791) in Bezug auf Vorlagefragen des Oberlandesgerichts Wien in seiner Eigenschaft als Kartellgericht.

    Das österreichische Kartellgericht, das die im Urteil Bronner (angeführt in Fußnote 90) entschiedene Frage vorgelegt hat, bestand aus drei Mitgliedern, von denen zwei Laienbeisitzer waren.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2006 - C-506/04

    Wilson - Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.

    14 - Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86 (Pretore di Salò, Slg. 1987, 2545, Randnr. 7) sowie die Schlussanträge vom 28. Juni 2001 von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C-17/00 (De Coster, Urteil vom 29. November 2001, Slg. 2001, I-9445, Nr. 17).

    34 ff.); vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C-17/00 (zitiert in Fußnote 14), Nr. 21.

    19 - Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C-17/00 (zitiert in Fußnote 14), Nr. 25, und die Urteile in der Rechtssache C-53/03 (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 29, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-407/98 (Abrahamsson und Anderson, Slg. 2000, I-5539, Randnrn.

    23 - Zur Bedeutung des Merkmals der Unabhängigkeit siehe die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C-17/00 (zitiert in Fußnote 14), Nrn. 92 ff.

    26 - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C-17/00 (zitiert in Fußnote 14), Nr. 88.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22

    Dopingbekämpfung und Datenschutz: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta

    So z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366, Nr. 14) oder Broberg, M., und Fenger, N., Preliminary References to the European Court of Justice , 2. Aufl., Oxford University Press, Oxford, 2014, S. 70. Andere, denen ich mich anschließe, sind der Ansicht, wegen der Divergenz und ständigen Weiterentwicklung der Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Union müsse die Frage, ob eine Einrichtung als "Gericht" eingestuft werden könne, flexibel gehandhabt werden.

    Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366, Nrn. 19 bis 28) (unter Hinweis darauf, dass die Rechtsprechung in Bezug auf das Erfordernis der Unabhängigkeit allmählich gelockert worden sei).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14

    Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des

    7 - Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366, Nrn. 53 bis 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 - Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer hat diese "übermäßig flexible und der notwendigen Kohärenz entbehrende" Rechtsprechung in seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366, Nrn. 13, 14 und 58 bis 64), Ing.

    14 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Broekmeulen (246/80, EU:C:1981:218, Rn. 15 und 17) und Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark (109/88, EU:C:1989:383, Rn. 7 und 9) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366, Nr. 82).

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